Zuständigkeit

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Die Organisation

Im April 1988 wurde in Sissach ein Logopädischer Dienst für sprachauffällige Kinder und Jugendliche aus den 17 Gemeinden des Sekundarschulkreises Sissach eingerichtet. Mitbegründer war der ehemalige Gemeinderat Herr Toni Speiser.

Seit Inkraftreten des Neuen Bildungsgesetzes im Jahr 2003 ist die Logopädie ein Bestandteil der Speziellen Förderung und muss somit einer Schule angeschlossen sein. Der Logopädische Dienst Sissach wurde vertragliche in den Kleinklassenkreis Sissach eingebunden und untersteht somit dem Kleinklassen-Kreisschulrat. Die Nicht-Kreisgemeinden Buckten, Häfelfingen, Känderkinden Läufelfingen, Rümlingen und Wittinsburg sind durch Leistungsverträge dem Logopädischen Dienst angeschlossen.

Die Organisation des Logopädischen Dienstes richtet sich nach der Verordnung über den Förderunterricht für Sprachentwicklung und Kommunikation.

Die Therapiekosten für Vorschul- und Primarschulkinder tragen die Vertragsgemeinden. Die Therapiekosten für Jugendliche im Sekundarschulalter werden vom Kanton BL übernommen.

Zur Zeit betreuen sechs Logopädinnen mit insgesamt 350 Stellenprozenten 102 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 3 und 16 Jahren.

Die Logopädische Arbeit

Die Logopädie beschäftigt sich mit Störungen der gesprochenen und geschriebenen Sprache, mit Redeflussstörungen (Poltern und Stottern), Stimm-, Schluck- und Wahrnehmungsstörungen.

Die Logopädinnen arbeiten interdisziplinär zusammen mit Eltern, Lehrpersonen, anderen Therapeuten (Ergo- und Psychomotorik-Therapie), Fachärzten, Psychologen und Psychiatern.

Die Logopädische Abklärung

Aufgrund ihrer Ausbilung sind Logopädinnen berechtigt, selbst abzuklären und zu therapieren. Die Abklärung erfolgt in der Regel von der Therapeutin, die das Kind später auch behandelt. Alle Logopädinnen besuchen regelmässig Fortbildungskurse und die Supervision bei der Kinderneurologin Frau Dr. med. Lislott Ruf. Dies ermöglicht ihnen, besser und gezielter auf die individuelle Problematik des Kindes einzugehen und ein effektives Therapiekonzept anzubieten.

Die Therapiedauer

Die Therapiedauer ist sehr individuell und abhängig vom Schweregrad der Sprachstörung.

Bei kleineren Kindern wird mit einer Intervalltherapie gearbeitet, d.h. es werden immer wieder Therapiepausen eingelegt.


Kantons- und Bundesbehörden

Kanton
Bund